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Auszeichungen der biofitt Produkte nach ESFA Health-Claims-Verordnung

Erklärung zu den *Sternchen-Auszeichnungen bei biofitt-Produkten

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

uns ist es wichtig, Ihnen zu erläutern, warum wir bei vielen unserer Produkte keine eindeutigen Aussagen zu deren Wirkung treffen dürfen. Das Wort „dürfen“ ist hier entscheidend, denn wir von biofitt wissen genau, was unsere Präparate leisten können. Aufgrund europäischer Verordnungen dürfen wir jedoch nur eingeschränkt Informationen bereitstellen.

Wir dürfen ausschließlich Aussagen verwenden, die von der EFSA wissenschaftlich geprüft und zugelassen wurden. Andernfalls könnten rechtliche Konsequenzen drohen. Diese Verordnungen werden regelmäßig aktualisiert.

Health Claims – Was bedeutet das?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet seit 2002 die Sicherheit und Wirksamkeit von gesundheitsbezogenen Angaben. Im Rahmen ihrer Arbeit wurden 2006 und 2012 die sogenannten Health-Claims-Verordnungen (EU-Verordnung Nr. 1924/2006 & Nr. 432/2012) verabschiedet. Diese regeln, welche Gesundheitsversprechen für Inhaltsstoffe erlaubt sind.

Unsere *Sternchen-Auszeichnungen

Vielleicht ist Ihnen bereits das ein oder andere *Sternchen in unseren Produktbeschreibungen aufgefallen. Diese Sternchen verweisen auf gesundheitsbezogene Angaben, die von der EFSA genehmigt wurden. Die entsprechenden Health Claims finden Sie stets auf der jeweiligen Produktdetailseite.

Fehlen solche Angaben, bedeutet dies oft, dass die Wirkung des Inhaltsstoffs noch nicht offiziell geprüft oder zugelassen wurde. Dies betrifft beispielsweise einige pflanzliche Stoffe.

Weitere Informationen zu Health Claims

Auf unserer Informationsseite zu EFSA Health Claims haben wir alle zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für Sie zusammengestellt.

Haben Sie Fragen?

Für weiterführende Informationen können Sie uns gerne kontaktieren:

Allgemeine Angaben zu den Inhaltsstoffen

  • * Zugelassene Angaben gemäß Health-Claims-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1924/2006 und Nr. 432/2012)
  • * Nährstoffbezogene Angaben gemäß EU-Verordnung
  • * Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise

Alle textlichen Aussagen, Angaben und Informationen, die mit einem * (Sternchen) versehen sind, beziehen sich auf gesundheitsbezogene Aussagen. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen sind.